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Hilfe bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA - AIPD):

 

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Instrument, mit dem die Verarbeitung in Übereinstimmung mit der DSGVO und unter Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen durchgeführt werden kann. Diese Analyse betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen.

Eine DSFA - DPIA muss durchgeführt werden, wenn die Verarbeitung "wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt". Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Behandlung mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

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  • Bewertung / Scoring (Profilerstellung);

  • Automatische Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlicher Wirkung;

  • Systematische Überwachung;

  • Erhebung sensibler oder sehr personenbezogener Daten;

  • Umfangreiche Erhebung personenbezogener Daten;

  • Profil – Personen basierte Datensatzanalyse ;

  • Datenanalyse schutzbedürftige Personen (Patienten, ältere Menschen, Kinder usw.);

  • Innovative Nutzung (Einsatz neuer Trackingtechnologien);

  • Ausschluss des Nutzens eines Rechts / Vertrages.

 

Unser Team von Rechtsexperten unterstützt Sie durch spezielle Tools und Software bei der Realisierung eines DSFA -AIPD in drei Teilen:

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  • Eine detaillierte Beschreibung der implementierten Verarbeitung, einschließlich technischer und betrieblicher Aspekte.

  • Eine rechtliche Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Grundprinzipien und Rechte.

  • Eine technische Untersuchung der Risiken für die Datensicherheit sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf den Datenschutz, anhand derer die durchzuführenden technischen und organisatorischen Maßnahmen definiert werden können.

 

ProNewTech wird die Ergebnisse der DSFA -AIPD untersuchen, um festzustellen, ob für die Verarbeitung ein Genehmigungsantrag bei, der für personenbezogene Daten zuständigen CNPD-Behörde gestellt werden sollte.

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Datenschutz

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